gobrecht ID
gobrecht Industrial Design Dipl.-Des. Thomas Gobrecht / Alte Schmidtgasse 1 / D–63571 Gelnhausen Allgemeine Geschäftsbedingungen Produktdesign (AGP) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen gobrecht Industrial Design und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. 1. Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte oder die Überarbeitung bereits existierender Produkte für den Auftraggeber. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat gobrecht ID Gestaltungsfreiheit. gobrecht ID wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gobrecht ID rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der gobrecht ID zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht gobrecht ID hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. 3. Vergütung 3.1. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung. 3.2. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die gobrecht ID zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. 3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann gobrecht ID eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 3.4. gobrecht ID hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen. 3.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungstellung fällig. gobrecht ID ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungstellung fällig. 3.6. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. 4. Fremdleistungen 4.1. gobrecht ID ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gobrecht ID hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von gobrecht ID abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, gobrecht ID im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. 5. Eigentum, Rückgabepflicht 5.1. An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind gobrecht ID spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 5.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6. Herausgabe von Daten 6.1. gobrecht Industrial Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass gobrecht ID ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6.2. Hat gobrecht ID dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von gobrecht ID verändert werden. 6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 6.4. gobrecht ID haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von gobrecht ID ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 7. Belegmuster, Namensnennung 7.1. gobrecht ID hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung von einem Belegexemplar. 7.2. gobrecht Industrial Design hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden. gobrecht ID ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten. 7.3. gobrecht ID hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung ist, wie von ihm angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist. 8. Haftung 8.1. gobrecht ID haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 8.2. gobrecht ID haftet dafür, dass das von gobrecht ID hergestellte Werk keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet gobrecht ID nicht. 8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von gobrecht ID geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. gobrecht ID haftet für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 8.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei gobrecht ID geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von gobrecht ID als Gerichtsstand vereinbart. 9.2. Die Geschäftsbeziehung zwischengobrecht ID und dem Auftraggeber wird ausschließlich nach Maßgabe diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Produktdesign und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland beurteilt. 9.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.